Doppelcarports sind eine preiswerte Alternative für eine Garage. Doppelcarports nehmen weniger Platz ein als Doppelgaragen, bieten aber den Fahrzeugen auch Schutz gegen Sonne und Niederschläge. Ein Vorteil von Carports ist, dass sie besser durchlüften als eine Garage, so wird ein feuchtes Fahrzeug schnell wieder trocken.
Gerade bei Doppelcarports empfiehlt sich durch die Spannweite eine Giebeldach-Konstruktion. Durch das Giebeldach können höhere Schneelasten getragen werden als bei Flachdach Carports. Außerdem bekommt man im Giebel zusätzlichen Stauraum. Die mindestens notwendige Schneelast erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde. Viele der Doppelcarports können zusätzlich mit einen Geräteschuppen ausgestattet werden. Auch Seitenwände kann man als Zubehör bekommen.
Wichtig bei Doppelcarports aus Holz ist der Holzschutz. Je nachdem ob man schon Imprägniertes Holz hat oder Unbehandeltes, muss eine geeignete Schutzschicht aufgebracht werden um die Investition zu erhalten. Unabdingbar ist auch eine Trennung der Holzständer vom Boden. Nur so kann man ein schnelles Verrotten der Ständer verhindern. Bewährt haben sich hier sogenannte H-Pfostenhalter. Der Aufbau von Carports ist recht einfach. Die Teile müssen nur zusammen gesteckt und verschraubt werden. Gut ist, wenn man zu zweit arbeitet. Gerade die Sparren und die Dacheindeckung sind bei größeren Doppelcarports alleine nicht handhabbar.
Gute Bausätze für Carports beinhalten, außer dem Beton für die Pfostenfundamente und dem Werkzeug, normalerweise alles was man zum Aufbau braucht. Regenrinnen und Ablaufrohre muss man meist dazu bestellen. Bei vielen Billigangeboten sind die Pfostenständer und anderes Material oft nicht im Preis inbegriffen. Wird keine Typengenehmigung mitgeliefert, sollte man zumindest die Satikunterlagen und eine detaillierte Aufbauanleitung erhalten. Dann sollte auch eine Baugenehmigung für den Doppelcarport, so diese denn nötig ist, kein Problem sein. Mehr zu Baugenehmigungen für Carports im nächsten Absatz.
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Baurechtliches zu Carports
Beim Bau eines Carports, ebenso wie bei einer Garage, muss grundsätzlich eine Baugenehmigung beantragt werden. Allerdings kann diese unter bestimmten Bedingungen entfallen. Auch Doppelcarports dürfen meist ohne Baugenehmigung errichtet werden wenn, der Carport im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der auch die Errichtung von Carports / Unterstellplätzen regelt, errichtet wird. Dabei muss das Bauvorhaben natürlich den örtlichen Bestimmungen entsprechen. Am besten beim lokalen Bauamt oder der Gemeinde nachfragen. In vielen Wohngebieten ist die Errichtung von Carports ohne Baugenehmigung möglich. Meist muss nur eine Bauanzeige abgegeben werden. Im Falle einer Baugenehmigung muss bei Fertigcarports meist nur die Typengenehmigung vorgelegt werden. Wogegen bei einem Eigenbau meist komplette Zeichnungen mit eingereicht werden müssen.
Ist das Bauvorhaben so Angezeigt, darf nach einem Monat nach Eingang der Bauanzeige bei der Gemeinde mit dem Bau des Doppelcarports begonnen werden. Andernfalls wird die Gemeinde innerhalb dieser Frist eine Baugenehmigung anfordern.
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